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Hier findest du alle gestalteten Schuhe. Klicke auf einen Schuh, lade den Entwurf herunter oder teile den Schuh mit deinen Freunden.

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Der erste Schritt zu fairen Schuhen

Giveaway

Erfahre, was in der Schuh-Herstellung falsch läuft. Extrem tiefe Löhne und giftige Chemikalien sind nur einige der Missstände, die zu beheben sind.

Gestalte deinen eigenen Schuh. Wir geben dir Pflegetipps, damit du deinen jetzigen Schuhen Sorge tragen kannst.

Was bei Schuhen falsch läuft

Alle zwei Monate neue Schuhe

Im Jahr 2015 wurden weltweit 23 Milliarden Paar Schuhe hergestellt. Das sind gut drei Paar pro Mensch auf der Erde. In der Schweiz kaufen wir im Schnitt mehr als sechs Paar Schuhe im Jahr. Zur Reparatur wird kaum eines gebracht. Das «Fast Fashion»-Modell hat längst auch die Schuhindustrie erreicht. Schuhe wegwerfen und neue kaufen ist der Zeitgeist. Mit schwerwiegenden Konsequenzen für Mensch und Natur.

Miese Löhne

Immer neue Schuhe zu möglichst tiefen Preisen: Den Unternehmen scheint es egal zu sein, wo ihre Schuhe hergestellt werden – Hauptsache es geht schnell und ist günstig. Die Arbeit wird von Zulieferern an Unterlieferanten weitergegeben. Je weiter unten in der Lieferkette, desto schlechter sind Löhne und Arbeitsbedingungen. Dabei gehören die Mindestlöhne in der Schuhindustrie in fast allen Ländern bereits zu den tiefsten – und oft erhalten Arbeiterinnen und Arbeiter nicht einmal diese. Von einem Existenzlohn, der ein Leben in Würde erlauben würde, sind Arbeiterinnen und Arbeiter weit entfernt.

Schlechter Schutz

Der Einsatz von giftigen Gerbstoffen, Klebstoffen und Reinigungsmitteln in der Leder- und Schuhindustrie kann zu Vergiftungen führen, Atemwegsbeschwerden und Asthma sind häufig. Schwere Lasten, monotone Arbeit und der Umgang mit Maschinen stellen weitere Risiken dar. Doch Schulungen dazu sind häufig mangelhaft oder inexistent. Längst nicht immer wird die nötige Arbeitsschutzbekleidung zur Verfügung gestellt. Viele Arbeiterinnen berichten zudem, dass sie mit Atemmasken und Handschuhen nicht in der Lage wären, ihre Arbeit schnell genug zu erledigen um die zu hohen Tagesziele zu erreichen, und verzichten deshalb darauf.

Kaum Einblick

Die Lieferketten der Schuhindustrie sind komplex und undurchsichtig, viele Arbeiten werden von Sub-Unternehmen ausgeführt, öffentlich zugängliche Informationen gibt es kaum. Die Marken wissen zu oft selbst nicht, wo und wie die verschiedenen Bestandteile ihrer Schuhe entstehen und zusammengenäht werden.
Damit sich die Situation verbessert, dürfen die Verbindungen zwischen Produktionsbedingungen und Markenfirmen nicht länger verborgen bleiben. Beschäftigte müssen wissen, für welche Marke ihre Fabrik arbeitet, um ihre Rechte geltend machen zu können und Konsumierende haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo und unter welchen Bedingungen ihre Schuhe hergestellt werden.

Das muss geschehen

Im Spezialmagazin von Public Eye erfährst du, wie das Leben von Schuh-Arbeiterinnen oder der Alltag eines Ledergerbers aussieht. Wir zeigen auf, was Unternehmen, Regierungen und wir als Individuen tun können, damit sich die Zustände in der Schuhindustrie verbessern.

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Impressum | Teilnahmebedingungen
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Impressum

Public Eye
Dienerstrasse 12, Postfach
8021 Zürich

Tel. +41 44 2 777 999
Fax +41 44 2 777 991
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Konzeption, Design, Entwicklung

Freundliche Grüsse
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Die im Shoe Creator dargestellten Grundmodelle geben keine Hinweise auf einzelne Marken oder deren Abschneiden punkto Nachhaltigkeit. Die Kampagne zielt auf die Missstände in der Schuhindustrie als Ganzes, nicht einzelne Marken.

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Teilnahme­bedingungen «Theshoecreator»

Veranstalter

Public Eye, Zürich

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person. In der Schweiz wohnhafte Personen erhalten – solange Vorrat - eine Gratis-Schuhbürste und Tipps zur Pflege von Schuhen. Aus Kostengründen können wir Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, zusätzlich gewünschtes Informationsmaterial nur als PDF per Email zustellen. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann vom Veranstalter überprüft werden.

Für die Teilnahme ist keine Mitgliedschaft beim Veranstalter erforderlich, jedoch ein Internetzugang. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen anerkennen und erklären sich bereit, dass Ihr Name oder ihr Bild im Falle eines Gewinnes veröffentlicht wird.

Gewinnspielzeitraum

Vom 20. April 2017 bis Ende Juni 2017 Ortszeit. Die Konfiguration von Schuhen nach dem 30. Juni 2017 ist weiterhin möglich. Schuhe, die nach dem 30. Juni 2017 konfiguriert werden, sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Abwickelung des Wettbewerbs

Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der User/die Userin auf der Website theshoecreator.ch einen eigenen Schuh erstellen, auf der Gallery hochladen und das Wettbewerbsformular ausfüllen.
Maximal ist ein Eintrag pro TeilnehmerIn während des Gewinnspielzeitraumes zulässig. Alle weiteren Einträge, die von derselben Person abgegeben werden, sind vom Gewinn disqualifiziert.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel räumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Veranstalter das Nutzungsrecht ein, die Einträge auf der Website und in den Social-Media-Plattformen des Veranstalters ohne Vergütung zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zur Verfügung zu stellen. Dies gilt des Weiteren für Schuhe, die ausserhalb des Gewinnspielzeitraums mit theshoecreator.ch konfiguriert wurden.

Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin

Unter allen gültigen Einträgen wird ein Gewinner bzw. eine Gewinnerin von einer Jury, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ausgewählt. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird per private Nachricht kontaktiert. Er oder sie hat innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme darauf zu antworten, um den Gewinn anzunehmen. Für den Fall, dass der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme antwortet, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis einer anderen Person zuzusprechen.

Datenverwendung

Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden nur für die Durchführung und die Zwecke des Gewinnspiels, wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben, verwendet.

Schweizer Recht ist anwendbar auf das Gewinnspiel.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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